FAQ

Vergibt der Hildegardis-Verein auch Stipendien?

Der Verein fördert Studentinnen mit Studiendarlehen, die zinsfrei vergeben werden. Sie müssen spätestens 2 Jahre nach Auszahlungsende zurückgezahlt werden.

Ich studiere nicht, sondern mache eine Ausbildung. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, auch Auszubildende werden gefördert. Das „wissenschaftliche“ Gutachten sollte dann von einem Lehrenden der Ausbildungseinrichtung erstellt werden.

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Bewerbung?
Der Hildegardis-Verein konzentriert sich auf die Studienabschlussförderung, da die Förder­höchst­summe von 10.000 € selten für eine Förderung während der gesamten Studiendauer ausreicht. Dennoch werden auch Frauen in einem früheren Stadium ihres Studiums gefördert, insbesondere bei Zweit- oder Aufbaustudiengängen. Eine Bewerbung vor Beginn des Studiums empfiehlt sich hingegen nicht, da kein Gutachten über den bisherigen Studienverlauf vorgelegt werden kann. Bei Zweit- und Zusatzstudien empfehlen wir ein Gutachten aus dem Erststudium bzw. ein Gutachtergespräch mit Lehrenden der zukünftigen Ausbildungseinrichtung.

Können auch ausländische Studierende gefördert werden?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass das Studium bzw. die Ausbildung in Deutschland absolviert wird. Außerdem müssen die Bewerberinnen einen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse vorlegen, sowie eine/n Bürgin/Bürgen mit deutscher Staatsangehörigkeit benennen können.

Ich bin nicht katholisch. Kann ich dennoch gefördert werden?
Der Hildegardis-Verein fördert vor allem Katholikinnen. Es werden aber auch Christinnen anderer Konfession gefördert.

Ich plane ein Auslandssemester. Kann ich speziell für diese Zeit gefördert werden?
Ja, das ist möglich. Bei Bedarf kann das Darlehen mit besonderer Begründung (z.B. bei anfallenden Studiengebühren) in wenigen, großen Raten ausgezahlt werden.

Wann bekomme ich Bescheid, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Die Bewerbungsfristen enden am 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres. Circa 2 Monate vor Semesterbeginn entscheidet sich, wer in die engere Wahl aufgenommen wird. In diesem Fall werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Die endgültige Zusage liegt dann unmittelbar zu Semesterbeginn vor.

Wie kann ich mich für die Familienförderung bewerben?
Um die Familienförderung können sich nur Studentinnen bewerben, die bereits in die Darlehensförderung aufgenommen worden sind. Einzureichen ist ein Antrag, in dem die Familien- und Betreuungssituation dargelegt wird. Beizulegen sind Kopien der Geburtsurkunden und des Kindergeldbescheids. Es besteht bei Aufnahme in die Darlehensförderung kein automatischer Anspruch auf Familienförderung. Über diese Anträge wird in einem separaten Verfahren entschieden.

Hildegardis-Verein e.V., Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn, Tel.: 0228 - 96 59 249