FAQ
Vergibt der Hildegardis-Verein auch Stipendien?
Der Verein fördert Studentinnen mit Studiendarlehen, die zinsfrei vergeben werden. Sie müssen spätestens 2 Jahre nach Auszahlungsende zurückgezahlt werden.
Ich studiere nicht, sondern mache eine Ausbildung. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, auch Auszubildende werden gefördert. Das „wissenschaftliche“
Gutachten sollte dann von einem Lehrenden der Ausbildungseinrichtung
erstellt werden.
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Bewerbung?
Der Hildegardis-Verein konzentriert sich auf die
Studienabschlussförderung, da die Förderhöchstsumme von 10.000 €
selten für eine Förderung während der gesamten Studiendauer ausreicht.
Dennoch werden auch Frauen in einem früheren Stadium ihres Studiums
gefördert, insbesondere bei Zweit- oder Aufbaustudiengängen. Eine
Bewerbung vor Beginn des Studiums empfiehlt sich hingegen nicht, da
kein Gutachten über den bisherigen Studienverlauf vorgelegt werden
kann. Bei Zweit- und Zusatzstudien empfehlen wir ein Gutachten aus dem
Erststudium bzw. ein Gutachtergespräch mit Lehrenden der zukünftigen
Ausbildungseinrichtung.
Können auch ausländische Studierende gefördert werden?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass das Studium
bzw. die Ausbildung in Deutschland absolviert wird. Außerdem müssen die
Bewerberinnen einen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse vorlegen,
sowie eine/n Bürgin/Bürgen mit deutscher Staatsangehörigkeit benennen
können.
Ich bin nicht katholisch. Kann ich dennoch gefördert werden?
Der Hildegardis-Verein fördert vor allem Katholikinnen. Es werden aber auch Christinnen anderer Konfession gefördert.
Ich plane ein Auslandssemester. Kann ich speziell für diese Zeit gefördert werden?
Ja, das ist möglich. Bei Bedarf kann das Darlehen mit besonderer
Begründung (z.B. bei anfallenden Studiengebühren) in wenigen, großen
Raten ausgezahlt werden.
Wann bekomme ich Bescheid, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Die Bewerbungsfristen enden am 30. Juni und 31. Dezember eines jeden
Jahres. Circa 2 Monate vor Semesterbeginn entscheidet sich, wer in die
engere Wahl aufgenommen wird. In diesem Fall werden Sie zu einem
persönlichen Gespräch eingeladen. Die endgültige Zusage liegt dann
unmittelbar zu Semesterbeginn vor.
Wie kann ich mich für die Familienförderung bewerben?
Um die Familienförderung können sich nur Studentinnen bewerben, die
bereits in die Darlehensförderung aufgenommen worden sind. Einzureichen
ist ein Antrag, in dem die Familien- und Betreuungssituation dargelegt
wird. Beizulegen sind Kopien der Geburtsurkunden und des
Kindergeldbescheids. Es besteht bei Aufnahme in die Darlehensförderung
kein automatischer Anspruch auf Familienförderung. Über diese Anträge
wird in einem separaten Verfahren entschieden.